Zweibrücken. Der Stadtrat hat 16 Zweibrücker Vereinen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 57 425 Euro bewilligt. Was eigentlich ein Routine-Tagesordnungspunkt gemäß den städtischen „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine“ ist, war diesmal besonders heiß ersehnt. SPD-Ratsmitglied Anne Bauer (SPD) erklärte: „Die Zuschüsse sind in der Corona-Zeit unheimlich wichtig, alle Vereine haben enorme Einbrüche.“ Bauer bat um schnelle Auszahlung, damit die Vereine auch laufende Kosten wie für Stadtwerke oder UBZ leisten können. Langsam allerdings ging es bei der Abstimmung – denn weil viele der 40 Ratsmitglieder auch in Vereinsvorständen sind, mussten über die Zuschüsse einzeln abgestimmt werden, jeweils unter Ausschluss der „befangenen“ Räte. Alle Ergebnisse waren aber einstimmig.

Damit erhalten folgende Vereine Zuschüsse: LAZ Zweibrücken 8000 Euro, VT Zweibrücken 5570 Euro, TSC Zweibrücken 5500 Euro, TSG Mittelbach 4955 Euro, FC Oberauerbach 4175 Euro, TuS Wattweiler 3950 Euro, TV Ixheim 3880 Euro, VB Zweibrücken 3575 Euro, 1. Judo Club 3440 Euro, Tennis-Club WeißBlau 3000 Euro, SV Mörsbach 2670 Euro, TuS Rimschweiler 2500 Euro, Pfälzischer Rennverein 1600 Euro, Kanuclub Zweibrücken 1595 Euro, WSF Zweibrücken 1515 Euro, VT Niederauerbach 1500 Euro.

Die Zuschüsse sind laut Ratsvorlage „für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen, für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, für Jugendliche, für die Anmietung von Sportanlagen, für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen“. Zuschussberechtigt sind die dem Stadtverband für Sport angehörenden Vereine. Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) sagte: „Es ist für mich immer einer der schönsten Teile unserer Ratssitzungen, wenn wir Vereinen Geld geben können, die es dringend brauchen.“

Und dass, obwohl die Stadt klamm bei Kasse ist. So klamm, dass schon am 7. Januar der Finanzdezernent, Bürgermeister Christian Gauf (CDU) eine Haushaltssperre in Höhe von 20 Prozent für Sachaufwendungen verfügen musste, wie Wosnitza den Stadtrat informierte. Kämmereileiter Julian Dormann erläuterte, dies bedeute, dass solange der Haushalt noch nicht von der ADD genehmigt ist, über die letzten 20 Prozent der jeweiligen Teilhaushalte nur dann verfügt werden darf, wenn in jedem Einzelfall die „unabweisbare Notwendigkeit“ geprüft und nachgewiesen ist.